Bestattungsvorsorge
Bestattungsvorsorge heißt: vorher alles selbst bestimmen, vorher alles selbst regeln, fürsorgen in eigener Sache. Es zeigt sich, dass es zu einer großen Befreiung werden kann, wenn wir vorsorgliche Anordnungen rechtzeitig treffen. Vor allem sind die nächsten Angehörigen sehr dankbar, wenn sie die Wünsche eines ihnen nahestehenden Menschen kennen.
Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit selbst Bestattungsvorsorge zu treffen. Sie können dem Vertrag persönliche Verfügungen und Anweisungen, die Ihnen am Herzen liegen, beifügen oder sie hinterlegen. Dadurch bestimmen Sie im Voraus, wie Sie die mit Ihrem Ableben verbundenen Angelegenheiten geregelt haben möchten. Dies gibt Ihnen darüber hinaus die Gewissheit, dass Ihre Bestattung nach Ihren Wünschen durchgeführt wird, aber auch Ihre Hinterbliebenen dadurch in finanzieller Hinsicht nicht belastet werden. Natürlich können Sie Wünsche, die in einen solchen Vertrag aufgenommen wurden, jederzeit ändern.
In einem Beratungsgespräch wird Ihre Bestattung in allen Einzelheiten besprochen, um Ihre persönlichen Vorstellungen und Wünsche in Sachen Blumenschmuck, Zeitungsanzeigen, Trauerkarten oder musikalischer Umrahmung zu berücksichtigen. Wir übernehmen für Sie die Erledigung aller Behördengänge und Abmeldungen bei den einzelnen Ämtern. Auf Grund dieser Besprechung wird eine detaillierte Aufstellung der Bestattung mit allen entstehenden Kosten erstellt, welche die Grundlage des Bestattungsvorsorge-Vertrags wird. Für die Begleichung der anfallenden Kosten stehen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl:
- Sie können Ihre Bestattung im Voraus bezahlen. Das Geld wird dann treuhänderisch durch die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner verwaltet, wodurch die Erbringung der gewünschten Leistungen zukünftig gesichert ist.
- Die schließen eine Sterbegeldversicherung in entsprechender Höhe ab oder Sie haben dies bereits getan. Die Summe aus der Versicherung wird dann dazu verwendet, die Kosten zu begleichen.
- Oder Sie richten ein Sperrkonto / Bankkonto / Sparbuch ein, bei dem vermerkt wird, dass es ausschließlich für die Durchführung Ihrer Bestattung (wie vertraglich festgelegt) verwendet wird.
In allen Fällen erhalten Ihre Hinterbliebenen nach der gesamten Durchführung eine ausführliche Abrechnung sämtlicher Kosten.
Natürlich können in einem Beratungsgespräch bzw. in einem Sterbevorsorge-Vertrag auch Regelungen, die über die eigentliche Bestattung hinausreichen, wie zum Beispiel die Pflege des Grabes durch einen Friedhofsgärtner, die Ergänzung der Beschriftung des vorhandenen Grabsteins oder auch die Neuanschaffung eines Steines, getroffen werden, die dann im Todesfall durch uns koordiniert werden.
Mit allen zugelassenen Friedhofsgärtnern und Steinmetzen können Sie entsprechende Verträge abschließen, in denen Ihre Wünsche bezütlich der Bepflanzung des Grabes und die Ausgestaltung des Grabsteines berücksichtigt werden.
Deshalb möchten wir Sie über alle Details einer solchen Bestattungsvorsorge in einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch informieren. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin!
Bitte halten Sie folgende Unterlagen für die Bestattungsvorsorge bereit:
- Stammbuch / Heiratsurkunde / Familienbuch evtl. noch Sterbeurkunde des Ehepartners
- evtl. Original-Scheidungsurteil
- Rentenbescheid / Betriebsrenten / Pensionen
- Krankenkasse / Versichertenkarte
- Versorgungen, Schwerbehindertenausweis
- Versicherungen / Police
- Sterbegeld / VdK
- Personalausweis für Witwen-/Witwerrente
- Bankverbindung für die Rente bzw. Versicherung