Ratgeber im Trauerfall
Niemand denkt gerne an seinen Tod, noch an den eines Angehörigen. Meist bringt ein Todesfall die Familie in schwierige Situationen, da neben dem Schmerz über den Verlust des Verstorbenen viele Fragen auf die Hinterbliebenen zukommen. In diesem Ratgeber versuchen wir Ihnen beratend zur Seite zu stehen.
Bei einem Trauerfall ist es wichtig zu wissen, dass wir vom Pforzheimer Bestattungshaus es als unsere wichtigste Aufgabe ansehen, den Hinterbliebenen hilfreich und beratend zur Seite zu stehen. Das betrifft
- die Ausrichtung und Durchführung der Bestattung (Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung)
- die Erledigung aller Formalitäten bei den Behören und auf den Friedhöfen
- die Abwicklung finanzieller Ansprüche bei Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen usw.
Treten Sie deshalb nach Eintritt eines Sterbefalls zuerst mit uns in Kontakt oder bitten Sie um einen Hausbesuch. Im Rahmen dieser Besprechung und Beratung bestimmen Sie die Ausgestaltung und die Durchführung der Bestattung bzw. der Trauerfeier nach Ihren Wünschen. Das Pforzheimer Bestattungshaus erledigt für Sie selbstverständlich alle für die Bestattung notwendigen Angelegenheiten im Krankenhaus, beim Standesamt und bei den einzelnen Friedhöfen.
Zur Regelung der behördlichen Formalitäten werden benötigt:
ledig | › | Personalausweis, Geburtsurkunde |
verheiratet | › | Personalausweis, Heiratsurkunde |
verwitwet | › | Personalausweis. Heiratsurkunde, Familienbuch, Sterbeurkunde des Ehepartners |
geschieden | › | Personalausweis. Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder gerichtliches Scheidungsurteil, Familienbuch |
Nach dem Personenstandsgesetz muss der Personenstand des Verstorbenen urkundlich belegt werden. (Sterbeurkunden)
Was sollte vorher bedacht werden:
Es gibt auf fast allen Friedhöfen die Möglichkeit eine Grabstelle zu erwerben. Ein bestehendes Familiengrab kann durch Nachzahlung einer Verlängerungsgebühr ebenfalls genutzt werden.
Wir helfen Ihnen beim Erwerb einer neuen Grabstelle.
Für eine Erdbestattung sind keine besonderen Vorschriften zu beachten. Von alleinstehenden Personen ist bei einer Feuerbestattung oder einer Erdbestattung eine handschriftliche Verfügung erforderlich. Soll eine Beisetzung einer Urne in einem anonymen Grab erfolgen, muss diese ebenso schriftlich niedergelegt worden sein. Familienangehörige können diese Erklärung ebenfalls schriftlich abgeben.
Für eine Seebestattung gibt es ebenfalls besondere Vorschriften. Die Seebestattung ist eine Form der Feierbeisetzung. Um die Genehmigung für die Beisetzung der Aschenurne auf der See zu erhalten, muss dieser Wunsch begründet werden. Wir helfen Ihnen bei der Formulierung eines entsprechenden Antrags und kümmern uns auch um die Genehmigung.
Alle nötigen Formalitäten für die Abwicklung wie z.B. die Meldung beim Standesamt übernehmen wir für Sie.
Sie sollten unbedingt versuchen den zuletzt behandelnden Arzt zu erreichen, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellt auch wenn dieses etwas längere Zeit dauert. Hat der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt, rufen Sie uns an wegen der Überführung zum Friedhof.
Wir sind Tag und Nacht dienstbereit!
Es ist möglich einen Bestattungsvorsorge-Vertrag mit uns und der „Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner“ abzuschließen, um die Hinterbliebenen zu entlasten. Dies empfiehlt sich besonders, wenn die Angehörigen nicht jederzeit erreichbar sind. In dem Bestattungsvorsorge-Vertrag werden Ihre individuellen Wünsche festgehalten. Es besteht auch die Möglichkeit über uns eine Sterbegeldversicherung (ohne Gesundheitsbefragung bis zum 80. Lebensjahr) abzuschließen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung.