Ein Trauerfall, viele Fragezeichen.
Wir geben Antworten – und unser Bestes, um Sie zu unterstützen.

Wenn ein Mensch von uns geht, warten viele Fragen und Aufgaben. Wir sind für Sie da, wenn es darauf ankommt. Um Ihnen einen groben Überblick und erste Orientierung zu bieten, haben hier die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:

  1. Hat sich der Sterbefall in den eigenen vier Wänden ereignet, informieren Sie bitte den Haus- oder Notarzt (112). Ist die Person in einem Krankenhaus oder Pflege­heim verstorben, können Sie direkt zu Punkt 3 springen.
  2. Der Arzt kommt vorbei, stellt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung sowie den Leichenschein aus.
  3. Rufen Sie uns – das Pforzheimer Bestattungshaus – an, damit wir die nächsten Schritte besprechen und einleiten können. Unter +49 7231 15423-00 sind wir Tag und Nacht für Sie erreichbar.
  4. Informieren Sie ggf. weitere Familienangehörige.
  5. Überlegen Sie sich, wie die verstorbene Person bestattet werden soll. Welche Grabart kommt in Frage? Ist vielleicht schon ein Familiengrab (Wahlgrab) vor­handen? Hat die verstorbene Person zu Lebzeiten bereits etwas bestimmt und eigene Vorkehrungen getroffen? (Falls ja, ist dieser Wille maßgebend.)
  6. Legen Sie notwendige Unterlagen bereit. Für die Sterbefallanzeige auf dem Standesamt werden – je nach Einzelfall – folgende Dokumente benötigt:
    1. Familienbuch
    2. Heiratsurkunde, falls auswärts geheiratet
    3. Sterbeurkunde, falls ein Ehepartner bereits verstorben ist
    4. Scheidungsurteil, falls geschieden und nicht wieder verheiratet
    5. Ggf. Bestattungsvorsorgeunterlagen
    6. Die letzte Anpassungsmitteilung, sofern die verstorbene Person bereits in Rente war
    7. Krankenkassenkarte
  1. Machen Sie sich Gedanken, auf welchen Tag die Bestattung festgesetzt werden soll und welche Personen zu informieren sind.
  2. Das Pfarramt muss benachrichtigt werden.
  3. Überlegen Sie, wie viele Sterbeurkunden benötigt werden. (Die Sterbeurkunden für die Krankenkasse, die Rentenversicherung und das Pfarramt sind gebührenfrei.)
  4. Möchten Sie eine Zeitungsanzeige aufgeben? Sind Trauerkarten zu drucken?
  5. Wer soll den Blumenschmuck für den Sarg sowie Kränze oder Blumenarrangements fertigen?
  6. Soll die verstorbene Person direkt vom Sterbeort zum Friedhof überführt werden oder wünschen Sie eine Aufbahrung – entweder in unserer hauseigenen Kapelle oder bei Ihnen zu Hause. (Unter bestimmten Voraussetzungen ist das bis zur Trauerfeier grundsätzlich möglich. Wir sind flexibel und offen für Ihre Wünsche. Sprechen Sie uns gerne an.)
  7. Trauerrede, Trauermusik & Co. – wie stellen Sie sich die Bestattungszeremonie vor?

Klingt aufwändig? Keine Sorge. Selbstverständlich sprechen wir im Rahmen eines umfassenden Beratungsgesprächs alle Punkte rund um die Ausgestaltung der Bestat­tung bzw. der Trauerfeier in Ruhe mit Ihnen durch. Dabei stehen wir Ihnen in jeder Phase der Bestattung mit Rat und Tat zur Seite. Für einen würdevollen Abschied mit individuellem Touch.

WICHTIG:
Kontaktieren Sie uns nach Eintritt des Sterbefalls so schnell wie möglich, damit wir Sie von Anfang an auf diesem schwierigen Weg begleiten und intensiv unterstützen kön­nen. Sie können auf uns zählen.

Wir kümmern uns sorgfältig.
Auch um die Formalitäten.

Engagiert, kompetent, gewissenhaft – wir vom Pforzheimer Bestattungshaus sind Ihr zuverlässiger Partner im Trauerfall und kümmern uns sorgsam um die Ausrichtung und Durchführung von Bestattungen in Pforzheim und der Region. Und selbstverständlich dürfen Sie auch die mit einem Sterbefall verbundene Bürokratie vertrauensvoll in unsere Hände legen.

  • Wir erledigen zuverlässig alle Formalitäten im Krankenhaus, bei den Behörden und auf dem Friedhof.
  • Wir wickeln finanzielle Ansprüche rund um Lebensversicherungen, Sterbegeldver­sicherungen und Co. professionell für Sie ab.

Zur Regelung der behördlichen Formalitäten benötigen wir folgende Unterlagen:

  • ledig: Personalausweis, Geburtsurkunde
  • verheiratet: Personalausweis, Heiratsurkunde
  • verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde, Familienbuch, Sterbeurkunde des Ehepartners
  • geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder gerichtliches Scheidungsurteil, Familienbuch