Richtig vorbereitet sein.
Patientenverfügung und Nachlassregelung.

Stichwort: Patientenverfügung

Ob eine schwere Erkrankung oder ein schlimmer Unfall – es kann jeden treffen. Aus heiterem Himmel wird man plötzlich zum pflegebedürftigen Patienten, ist handlungs­unfähig und kann sich seiner Umwelt nicht mehr mitteilen. Damit bleiben die eigenen Wünsche und Vorstellungen in puncto medizinischer Versorgung im Dunkeln. Genau hier greift die Patientenverfügung – und schafft Klarheit.

Das Dokument stellt sicher, welche Maßnahmen von Ärzten und dem Pflegepersonal durchgeführt werden dürfen und welche nicht. Gerade mit Blick auf lebens­ver­län­gernde Eingriffe ein entscheidender Punkt. Mit einer Patientenverfügung behalten Sie das Heft des Handelns in der Hand. Auch und gerade, wenn Sie handlungsunfähig geworden sind.

Unser dringender Rat:
Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre Patientenverfügung. Und zwar unabhängig von Ihrem Alter oder Gesundheitszustand. Auch über eine Vorsorgevollmacht sollten Sie bei dieser Gelegenheit nachdenken. Eine durchaus sinnvolle Ergänzung zur Patienten­verfügung. Warum? Weil Sie im Rahmen einer Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Ver­trauens bestimmen, die im Notfall in Ihrem Sinne Entscheidungen treffen darf.

In diesem Zusammenhang sollten Sie immer auch eine rechtliche Beratung in Betracht ziehen. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gerne den Kontakt zu spezialisierten Rechts­anwälten und Notaren. Downloads und weitergehende Infos zur Patienten­verfügung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucher­schutz unter www.bmj.de.

Stichwort: Nachlassregelung

Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Darin ist zu lesen, dass als Erstberechtigte die „Erben erster Ordnung“ – also die eigenen Kinder und Kindeskinder – Anspruch auf den Nachlass der verschiedenen Person haben. Danach folgen weitere Angehörige wie Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Für Ehepartnerinnen und -partner gibt es gesonderte Regelungen.

Wann benötigen Sie ein Testament?
Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen, empfiehlt es sich, ein Testament zu verfassen. Oder einen Erbvertrag, der zwischen Ihnen und Ihren Erben geschlossen wird. Darin können auf Wunsch auch nur ganz bestimmte Vermögenswerte als Vermächtnis geregelt werden.

Was gilt es bei einem Testament zu beachten?
Sie müssen Ihr Testament eigenhändig schreiben und mit vollem Namenszug unter­schreiben. Auch Ort und Datum müssen enthalten sein. Wenn Sie Ihr Testament unter notarieller Betreuung erstellen, fallen Gebühren an. Vorteil eines Notars: Fehler und Unklarheiten lassen sich so besser vermeiden.

Weitere Infos zur Nachlassregelung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.bmj.de.

Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem kleinen Leitfaden ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung handelt. Wir möchten Sie damit nur auf weitergehende Bera­tungsoptionen hinweisen. Wenn Sie Fragen rund ums Erbrecht haben, lassen Sie sich bitte von einem spezialisierten Anwalt oder Notar beraten. Denn die Beratung zur Ausgestaltung von Testamenten ist grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).